KODEXAlte Papiere, gelesen
Ein Wort in drei Belegen

Vierhundert Jahre halten
an einem Wort

Ein Rechtsbuch von 1370, eine Urkunde von 1434 und ein Ehevertrag von 1858 — drei Stücke, die nichts miteinander zu tun haben. Bis auf eines.

LEIBZUCHT
Sächsisches RechtswortDas lebenslange Nutzungsrecht am Gut, das dem überlebenden Ehegatten bleibt. Kein Eigentum — ein Recht auf Versorgung, bis zum Tod.

Die drei Belege

um 1370Braunschweig

Das Rechtsbuch

Glossierter Sachsenspiegel, Landrecht mit der Glosse des Johannes von Buch. Ein Pergamentblatt, als Einbandmakulatur zerschnitten und dadurch erhalten. Der Sachsenspiegel ist das Buch, das die Leibzucht als Rechtsbegriff trägt: das lebenslange Nutzungsrecht am Gut, das dem überlebenden Ehegatten bleibt.

Ehemalige Universitätsbibliothek Helmstedt, EUB Pgt. Frgm 16. Seit dem 27.08.2026 in der Dauerausstellung im Juleum. · Unsere Lesung des Blattes, Zeile für Zeile
1434Blankenburg / Quedlinburg

Die Anwendung

Die Klosterjungfrau Mette von Thale lässt auf Bitten ihres Bruders zwei Mark Halberstädtisch jährlicher Einkünfte ihrer Leibzucht dem Rate zu Quedlinburg auf. Das Wort steht hier nicht in einem Rechtsbuch, sondern in einer Urkunde über wirkliches Geld — eine Frau verfügt über ihre Versorgung.

Janicke, Urkundenbuch der Stadt Quedlinburg (Halle 1873), Nr. 331 — im Volltext-Archiv des Hauses.
1858Lauenau, Königreich HannoverEigener Bestand

Die Praxis

Paragraph 4 einer Ehestiftung zwischen zwei Tagelöhnerfamilien. Vierhundertvierundzwanzig Jahre nach der Quedlinburger Urkunde und fast fünfhundert nach dem Blatt im Juleum steht dasselbe Wort in einem Vertrag, den zwei Menschen vor dem Amtsgericht schließen. Das Rechtsbuch war längst kein geltendes Recht mehr — die Sprache blieb.

Eigener Bestand. Königlich Hannoversches Amtsgericht Lauenau, Assessor Schwabe, Actuar Büttner.

Das Blatt, das den Begriff trägt

Das Sachsenspiegelfragment im Juleum ist seit dem 27. August 2026 öffentlich zu sehen. Was das Objektschild sagt, ist, was das Blatt ist. Was darauf steht, stand nirgends — also haben wir es gelesen: Rubrik, Haupttext und die lateinische Glosse, Zeile für Zeile, mit allen Fehlstellen.

Unsere Nachzeichnung des Sachsenspiegelblatts
Unsere Lesung

Ein Blatt, das jeder lesen kann

Das Fragment im Juleum, Zeile für Zeile in heutiger Schrift: ein Strafprozess, der beim falschen Gericht anfängt. Mit Zeilennummern — damit man uns präzise widersprechen kann.

Zur Lesung →

Der Paragraph

Die Ehestiftung wurde am 30. Junii 1858 vor dem Königlich Hannoverschen Amtsgericht Lauenau geschlossen: der 23-jährige Bergmann Heinrich Friedrich Anton Weihe aus Feggendorf und die 29-jährige Marie Christine Charlotte Weihe aus Apelern. Beide Väter Tagelöhner. Die Braut ist sechs Jahre älter. In Paragraph 4 fällt das Wort.

Paragraph 4 der Ehestiftung in Kurrentschrift
Paragraph 4 der Ehestiftung, Lauenau 1858. Am Ende der zweiten Zeile beginnt das Wort, die dritte führt es zu Ende: Leib-zuchts Gut.
Als Erbfolge gilt unter denVerlobten der(?) Wahl(?) eines Leib-zuchts Gut, auf den eintretendenTodesfall und zwar dergestaltdass der überlebende Ehegatte denverstorbenen allein beerbt.Fragezeichen stehen für unsichere Lesungen — sie bleiben stehen. Was nicht sicher zu lesen ist, wird nicht ergänzt. Gesichert sind Leib- am Zeilenende und zuchts Gut; das Wort davor bleibt offen.

Was der Vertrag regelt

Die Braut bringt hundert Thaler Courant mit, dazu ein neues Bett (30 Thaler), eine Bettstelle, zwei Koffer — zahlbar am Hochzeitstag. Der Bräutigam verschreibt ihr sein ganzes gegenwärtiges und künftiges Vermögen zum lebenslänglichen Mitbesitz. Beide setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein, und beide Väter verzichten ausdrücklich auf ihren Pflichtteil — die ältere Generation tritt zurück.

Die erste Seite der Ehestiftung, ganz
Die erste Seite, ganz: oben zwei Trockensiegel des Königreichs Hannover mit der Stempeltaxe, darunter Ort und Datum, dann die beiden Namen. „aus Apelern“ steht über der Zeile — der Herkunftsort der Braut wurde beim Protokollieren zunächst vergessen und nachgetragen.

Ein Ehevertrag redet über Güter, nicht über Willen. Ob die beiden einander wollten, steht in keiner Zeile; das kam rechtlich nicht vor. Was drinsteht, ist die Versorgung für den Fall, dass einer stirbt — und genau dafür brauchte man das alte Wort.

Und dann die Kreuze

Am Fuß der Urkunde stehen die Unterschriften. Drei Menschen schreiben ihren Namen selbst — darunter die Braut. Einer kann es nicht.

Unterschriften und drei Kreuze am Fuß der Urkunde
Der Schluss der Ehestiftung. Der Actuar setzt die drei Kreuze und schreibt den Namen daneben.
Urkundlich der eigenhändigen Unterschrift.Friedrich Weihe.Weihe (Vater des Bräutigams)Charlotte Weihe.Kreuze × × × des Vaters der BrautDavid Weihe.David Weihe, der Vater der Braut, konnte nicht schreiben. Seine Tochter konnte es.
Warum das hier steht. Beim ersten Mal haben wir dieses Blatt falsch gelesen — nicht die Schrift, den Rand. Der Scan war unten abgeschnitten, die Kreuz-Zeile fehlte, und daraus wurde der Befund „alle unterschreiben eigenhändig“. Ein fehlender Blattrand erzeugt keine Lücke, sondern eine falsche Angabe. Erst der zweite Scan vom 30. August 2026 zeigte den Fuß der Seite — und mit ihm sowohl die Kreuze als auch das Wort Leibzucht in Paragraph 4.

Das Siegel

Rotes Lacksiegel des Amtsgerichts Lauenau
Rotes Lacksiegel, rund 33 mm, mit Siegelschnur. Umschrift KÖN. HANNÖV. AMTSGERICHT · LAUENAU, im Feld das springende Ross unter der Krone. Daneben die Bestätigung: „wird hiermit gerichtlich bestätigt und ist Ausfertigung derselben den Contrahenten zugestellt. Lauenau den 30. Junii 1858. Königlich Hannoversches Amtsgericht. Schwabe.“

Was wir nicht wissen

Ob der Sachsenspiegel im Juleum jemals in Lauenau gelesen wurde, weiß niemand — es ist auch nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass ein Begriff aus einem Rechtsbuch des 13. Jahrhunderts im Jahr 1858 noch die Sprache eines Amtsgerichts prägt, lange nachdem das Buch selbst kein geltendes Recht mehr war. Das Wort überlebt das Recht.

Offen bleibt der Monatsname — Juni oder Junii; zwei Punkte im Oberlängenbereich sprechen für die lateinische Form, entschieden ist es nicht. Offen bleibt außerdem das Wort vor Leibzuchts Gut. Und die Rückseiten des Bogens sind bis heute nicht aufgenommen.

Ehestiftung Lauenau 1858 — eigener Bestand, aufgenommen 30.08.2026. · Sachsenspiegelfragment EUB Pgt. Frgm 16, Ehemalige Universitätsbibliothek Helmstedt, gezeigt im Juleum — auf dieser Seite keine Aufnahme des Originals, nur die Lesung. · Quedlinburger Beleg nach Janicke, Urkundenbuch der Stadt Quedlinburg (Halle 1873), gemeinfrei.

Die Transkriptionen sind Lesungen, keine Editionen. Sie stammen von einem KI-Piloten und sind an den Aufnahmen geprüft, nicht am Original. Wer eine Stelle anders liest, hat vermutlich recht — und wir freuen uns über die Korrektur.